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Wissenswertes zum Thema Windkraft

Warum eine Kleinwindkraftanlage?

Viele Privathaushalte, Landwirtschaften und kleinere Gewerbebetriebe haben den Wunsch nach möglichst autarker Stromversorgung. Sie wollen der Preistreiberei der Energiewirtschaft nicht untätig ausgeliefert sein und Ihren Anteil zur Energiewende und CO2-Einsparung leisten.

Was liegt daher näher, als, z.B. als Ergänzung zur eigenen Photovoltaik-Anlage, eine eigene Kleinwindkraftanlage zu errichten.

 

Definition Kleinwindkraftanlage

Eine allgemein anerkannte Definition zur Unterscheidung von Kleinwindkraftanlagen zu den Großturbinen gibt es derzeit nicht. Die großen Windkraftverbände in Deutschland, Großbritannien und USA betrachten Anlagen mit einer Leistung kleiner 100 kW als Kleinwindkraftanlagen.

Der Bundesverband Windenergie schlägt folgende Klassifizierung vor:

 

Bezeichnung

Leistung

Anwendung

Mikrowindenergieanlagen

0 bis 5 kW

- Privatanwender und Einfamilienhäuser     gekoppelt ans Stromnetz oder als batteriegestütztes Inselsystem

Miniwindenergieanlagen

5 bis 30 kW

- Gewerbebetriebe und Landwirte

Mittelwindenergieanlagen

30 bis 100 kW

-Gewerbebetriebe und Landwirte

-Anschluss an Mittelspannungsnetz

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. – Wirtschaftlichkeit und Vergütung von Kleinwindanlagen. Dezember 2010.

 

 

Eine andere Definition kommt vom Bundesverband Kleinwindanlagen. Dieser stellt die Rotorfläche in den Mittelpunkt und zählt Anlagen bis zu 200 m² Windangriffsfläche (Rotorradius²xπ)zu den kleinen WKA. Diese Abgrenzung findet sich auch in der technischen Norm DIN EN 61400-2:2007.

Auch die Höhe der Anlage kann ein Kriterium sein. Anwendungen hierzu findet man im Baurecht und Genehmigungsrecht der Bundesländer. In Baden-Württemberg und Bayern sind z.B. Anlagen bis zu einer Höhe von 10 m genehmigungsfrei. Ab 50 m Anlagenhöhe wird ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich.

 

Kleinwindkraftanlagen lassen sich in 3 Formen der Nutzung unterteilen:

 

1. Zur Netzeinspeisung nach EEG (Erneuerbares Energie Gesetz)

 1. Zur Hausnetzeinspeisung (Selbstverbrauch)

3. Zur autarken Versorgung (Inselanlagen z.B. für Gartenhäuser, Schutzhütten etc.)

Soll sich die Netzeinspeisung finanziell lohnen, kommt es darauf an einen möglichst hohen Ertrag zu erzielen, denn pro Kilowattstunde wird dem EEG zufolge zur Zeit ein Tarif von ca. 0,09 € für die ersten 5 Jahre vergütet, danach gilt die Grundvergütung.

Wie bei der Photovoltaik-Anlage ist der Betreiber selbstständiger Unternehmer.

 

Soll der von der Kleinwindkraftanlage erzeugte Strom direkt ins eigene Hausnetz einfließen, wird dieser vorrangig verbraucht, so dass nur noch der Mehrbedarf vom Energieversorger kommt. Für diese Art der Nutzung kommen auf kleinere Anlagen von ca. 1000 bis 3000 W Nennleistung in Betracht, die meist speziell auf Wohngebiete ausgelegt sind und deshalb möglichst leise laufen sollten. Aber auch Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe können so zumindest einen Teil Ihres Strombedarfes decken.

Inselanlagen kommen dort zum Einsatz, wo kein Netzanschluss vorhanden ist. Bei diesen Anlagen wird der erzeugte Strom mit Hilfe eines sogenannten Ladereglers in speziellen Batterien gespeichert. Aus diesen lässt sich dann bei Bedarf Strom entnehmen, entweder als Niederspannung von 12 / 24 V, oder aber mittels eines Spannungswandlers mit 230 V.

 

 

Erfüllt mein Grundstück überhaupt die Voraussetzungen zur Errichtung einer Kleinwindkraftanlage?

 

Wie auf dem Immobilienmarkt gibt es auch für die Errichtung einer Kleinwindkraftanlage drei wesentliche Kriterien: Standort, Standort, Standort. Er ist im Vorfeld das wichtigste Entscheidungskriterium.

Wenn ein Verkäufer Sie nicht nach dem geplanten Standort und den Windverhältnissen fragt, ist Vorsicht geboten! Als erster Anhaltspunkt dient uns hier die Windkarte mit den Daten des Deutschen Wetterdienstes. Wir können Ihnen innerhalb weniger Minuten mitteilen, wie es um die langjährige, durchschnittliche Windgeschwindigkeit an Ihrem gewünschten Ort bestellt ist. Fragen Sie uns!

In vielen Fällen wird nur die eigene Windmessung über einen gewissen Zeitraum Aufschluss und Sicherheit geben. Die Möglichkeiten reichen hier von der Investition von wenig über 100,00 Euro bis zum professionellen Gutachten für mehrere Tausend Euro. Auch hier bieten wir unsere Beratung, sowie professionelle Windmessungen über ein Partnerunternehmen an.

Die nächste Überlegung gilt der vorherrschenden Windrichtung. Es nützt gar nichts, wenn die Daten des DWD z.B. irgendwo im Binnenland 5 m/sec ausweisen, aber ausgerechnet das vorgesehene Grundstück von einem Wald oder auch nur einer Baumgruppe oder höheren Gebäuden in der Hauptwindrichtung umgeben ist.

Wir wollen verhindern, dass an ausgesprochen windarmen oder schlechten Standorten Kleinwindkraftanlagen aufgestellt werden, da dies nur zum Schaden aller Beteiligter sein kann.

Kein Mensch würde sich eine Photovoltaik-Anlage anschaffen, die zu 90 % im Dauerschatten liegt.

 

Unser Ziel: Zufriedene Kunden – Zufriedene Partnerunternehmen!

 

 

Über Produkte, die für wenig Geld das „Blaue vom Himmel“ versprechen, sollte besonders genau nachgedacht und recherchiert werden.

Qualität hat ihren Preis!

 

 

Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Kleinwindkraftanlage?

 

Hier können leider keine generellen Aussagen getroffen werden, da dies zuerst von der jeweiligen Landesbauverordnung, die für jedes Bundesland unterschiedlich gefasst ist, abhängt.

Für Bayern und Baden-Württemberg und Sachsen gilt: Bei Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Höhe von 10 m sollten Sie sich zu allererst mit Ihren evtl. betroffenen Nachbarn über Ihre Pläne unterhalten. Wenn dieser positiv eingestellt ist, steht einer Errichtung schon fast nichts mehr im Wege. Es ist in diesen 3 Bundesländern keine Baugenehmigung erforderlich.

Landwirte werden bei der Genehmigungsvergabe oft privilegiert behandelt.

Bei Anlagen bis 50 m Gesamthöhe ist das baurechtliche Genehmigungsverfahren maßgeblich – im Gegensatz zu den aufwändigeren immissionsrechtlichen Verfahren für noch größere Anlagen.

 

Häufigste Gegenargumente: Lärm und Schlagschatten?

 

Um zu sehen, wie weit der Schatten Ihrer Kleinwindkraftanlage im ungünstigsten Fall (21. Dezember) reicht, bedienen wir uns grafischer Darstellungen, die jedoch ein Gutachten nicht ersetzen können.

Die meisten Hersteller von Kleinwindkraftanlagen geben an, in welchem Abstand zur KWKA, welche Lautstärke von dieser ausgeht.

 

Beispiel: Abstand zur Turbine 60 m – Geräuschpegel 35 dBA (z.B. CF20)

Abstand zur Turbine 120 m – Geräuschpegel 29 dBA

Abstand zur Turbine 240 m – Geräuschpegel 23 dBA

 

Bei punktförmigen Schallquellen (sowie im Allgemeinen bei in alle Raumrichtungen gleichmäßig abstrahlenden Quellen) nimmt der Schalldruckpegel um ziemlich exakt 6 dB pro Abstandsverdopplung ab.

 

Zur Veranschaulichung:

Sehr leiser Zimmerventilator bei geringer Geschwindigkeit aus 1 m Entfernung: 35 dBA

in einem ruhigen Schlafzimmer bei Nacht herrschen ca. 30 dBA

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser kleinen Einführung in die Thematik Denkanstöße und Diskussionsgrundlagen geben konnten.

 

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.